
KI-KOMPETENZ / ARTIKEL 4
KI-Schulung gemäß EU KI-Verordnung
KI verstehen. Ergebnisse hinterfragen. Verantwortungsvoll handeln. Wir unterstützen Führungskräfte und Mitarbeitende beim Aufbau von KI-Kompetenz – verständlich, praxisnah und passend zu Ihrem Unternehmen.
01 / 05
KI-Kompetenz mit Bezug zu Artikel 4
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu Maßnahmen, die den Aufbau von KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und weiterer in ihrem Auftrag handelnder Personen unterstützen. Vorkenntnisse, Aufgaben, Einsatzkontext und betroffene Personen sind dabei zu berücksichtigen.
Passend zum Unternehmen: Eine Schulung kann ein Baustein dieser Maßnahmen sein. Entscheidend ist die Verbindung zu den tatsächlich eingesetzten KI-Systemen und den Aufgaben Ihres Teams.
Klare Einordnung: Artikel 4 schreibt weder eine bestimmte externe Schulung noch eine externe Zertifizierung vor. Die Schulung unterstützt Ihren Kompetenzaufbau; sie ist keine Garantie für die Erfüllung sämtlicher Pflichten der KI-Verordnung.
02 / 05
Das lernen Ihre Mitarbeitenden
Wir verbinden verständliche Grundlagen mit Übungen aus dem Unternehmensalltag. Die Schwerpunkte stimmen wir auf Ihre eingesetzten Werkzeuge und Anwendungsfälle ab.
KI verstehen und Grenzen erkennen: Funktionsweise, Möglichkeiten und typische Fehler generativer KI – von erfundenen Fakten bis zu verzerrten Ergebnissen.
Verantwortungsvoll arbeiten: Vertrauliche Informationen schützen, personenbezogene Daten bewusst behandeln und interne Regeln sowie Freigaben beachten.
Ergebnisse kritisch prüfen: Quellen, Plausibilität und Vollständigkeit kontrollieren. Erkennen, wann menschliche Prüfung oder fachliche Rücksprache erforderlich ist.
Praxis sicher gestalten: Klare Aufgabenstellungen formulieren, geeignete Arbeitsabläufe auswählen und Risiken für Kunden, Mitarbeitende und andere Betroffene besprechen.
03 / 05
Für wen die Schulung geeignet ist
Für mittelständische Unternehmen, die KI bereits nutzen oder den Einsatz vorbereiten. Technisches Spezialwissen ist für den Einstieg nicht erforderlich.
Geschäftsführung und Führungskräfte: Einsatzgrenzen, Zuständigkeiten und den Schulungsbedarf im Unternehmen einordnen.
Mitarbeitende und Fachabteilungen: KI-Werkzeuge bei den eigenen Aufgaben reflektiert und mit nachvollziehbaren Prüfungen nutzen.
Interne Ansprechpartner und Projektteams: Gemeinsame Regeln vermitteln, Fragen bündeln und weiteren Lernbedarf erkennen.
04 / 05
So gehen wir vor
Inhalte, Dauer und Format vereinbaren wir anhand Ihrer Ausgangslage. So entsteht eine Schulung, die zu Ihrem Betrieb passt.
1. Bedarf klären: Zielgruppen, Vorkenntnisse, verwendete KI-Systeme und typische Aufgaben gemeinsam erfassen.
2. Schwerpunkte festlegen: Lernziele und Praxisbeispiele auswählen. Für Übungen verwenden wir geeignete, anonymisierte oder fiktive Daten.
3. Gemeinsam anwenden: Grundlagen erläutern, Aufgaben bearbeiten und Ergebnisse samt Fehlern und Grenzen besprechen.
4. Transfer festhalten: Behandelte Inhalte und vereinbarte nächste Schritte zusammenfassen. Für Ihre interne Dokumentation können Zielgruppe, Datum, Teilnahme und Lernziele festgehalten werden.
05 / 05
Ihr Nutzen im Arbeitsalltag
Ihr Team gewinnt eine gemeinsame Grundlage für den bewussten Umgang mit KI. Chancen werden greifbarer, typische Fehler leichter erkennbar und Zuständigkeiten klarer.
Praktisch anwendbares Wissen: Übungen und Prüffragen helfen, das Gelernte auf wiederkehrende Aufgaben zu übertragen.
Nachvollziehbarer Kompetenzaufbau: Lernbedarf und nächste Schritte lassen sich gezielter planen. Neue Werkzeuge oder veränderte Aufgaben geben Anlass, Inhalte erneut aufzugreifen.
Offizielle Grundlagen: Artikel 4 im AI Act Service Desk der Europäischen Kommission und Hinweise zu Schulung und Zertifizierung. Inhaltliche Prüfung: 15. Oktober 2026.
DIE ALTEN HASEN / PERSÖNLICHES GESPRÄCH
Machen Sie Ihr Team fit für KI.
Gemeinsam klären wir, welche Inhalte und welches Format zu Ihren Mitarbeitenden und Ihrem KI-Einsatz passen.
